Scheidung

Quickmediatoren sind flexibel in der Terminierung.

Scheidung

Quickmediatoren sind flexibel in der Terminierung. Das persönliche Gespräch ist sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden möglich – wann immer es für Sie zeitlich am leichtesten arrangierbar ist, ohne dass Sie zwangsläufig Urlaub einreichen oder einen Babysitter engagieren müssen.

Wir arbeiten mit einem strukturierten Mediationsplan mit einer Start-Gebühr von 250 Euro. Der überwiegende Anteil unserer Scheidungsmediationen lässt sin in ca. 10 Stunden abwickeln. Unser Stundensatz ist transparent und liegt bei 75,– € / Stunde.

Schritt 1, Woche 1

Während unserer ersten Sitzung nehmen wir alle Fragen auf und machen eine Bestandsaufnahme Ihrer Vermögensverhältnisse, besprechen Ihre grundsätzlichen Vorstellungen hinsichtlich der Trennung und auch hinsichtlich der gemeinsamen Kinder. Letztere werden in einem Elternschaftsplan festgehalten. Ihr Mediator wir mit Ihnen durchgehen, welche Belege für eine Scheidungsfolgenvereinbarung benötigt werden.

Bis zum Ende der ersten Woche sollten Sie die oben erwähnten Dokumente per Post oder email an Ihren Mediator senden.

Schritt 2, Woche 2

In der Folgewoche wird es einen weiteren Termin geben. Hier werden, basierend auf dem Erstgespräch und den von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente, die Punkte Unterhaltsleistungen, Altersvorsorge, Vermögensaufteilung, Umgangsregelungen für die gemeinsamen Kinder im Detail geklärt. Ihr Mediator wird Ihnen erklären, was machbar ist und dort, wo sie sich uneinig sind, realistische Alternativen aufzeigen.

Schritt 3, Ende der Woche 2

Gegen Ende dieser Woche erhalten Sie einen ersten Entwurf für die Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie werden außerdem Entwürfe für den Elternschaftsplan und eine Berechnung der Unterhaltsleistungen erhalten.

Schritt 4, Anfang der Woche 3

Ihre Vorstellungen mit einbezogen, werden Ihr Mediator und einer unsere Hausanwälte die finalen Dokumente aufsetzen. Eine entsprechende Scheidungsfolgevereinbarung ist durch notarielle Beglaubigung rechtswirksam und kann – dem Scheidungsantrag beigefügt – das Scheidungsurteil nach Ablauf des Trennungsjahres beschleunigen. Je weniger offene Fragen gerichtlich geklärt werden müssen, desto weniger Kosten kommen auf Sie zu. Geld, dass Sie sinnvoller in Ihre Zukunft investieren können.

Schritt 5, Woche 3-5

Scheidungsantrag und Scheidungsfolgenvereinbarung werden bei Gericht eingereicht.

Der zeitliche Rahmen hängt natürlich stark von der Zeit ab, die Sie benötigen, um eine Einigung zu erzielen. Der überwiegende Teil (ca. 85%) der von uns betreuten Scheidungsfälle kann innerhalb von 3-5 Wochen (ca. 10-20 Mediatorstunden) mit einer tragfähigen Scheidungsfolgenvereinbarung beendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rentenkassenberechnung über den Versorgungsausgleich vorliegt.

Schritt 6

Nach Ablauf des Trennungsjahres wird die Scheidung innerhalb weniger Wochen gerichtlich ausgesprochen (auch abhängig davon, wann der Scheidungsantrag gestellt wurde). Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (1 Monat) wird Sie rechtskräftig, sofern kein Einspruch erhoben wird. Ihr QuickMediator steht Ihnen bis dahin natürlich auch weiterhin zur Verfügung.

Zusätzlich haben Sie bis zu 6 Monate nach Inkrafttreten des Scheidung die Möglichkeit, sich von Ihrem QuickMediator kostenlos telefonisch beraten zu lassen.